Die alte Heimmindestbauverordnung hat ausgedient und neue länderspezifische Vorschriften sind an ihre Stelle getreten. Neben diesen grundlegenden extrinsischen Faktoren bestehen innerhalb von Pflegeeinrichtungen jedoch auch ganz alltägliche Bedarfe, Raumnutzungen zu ändern. Zum Beispiel, weil die Ausbildung intensiviert wird und die Praxisanleiter einen adäquaten Arbeitsplatz benötigen, oder weil die ohnehin schon knappe Lagerfläche des Hauses nicht mehr ausreicht oder auch, weil ein vor zwanzig Jahren bescheiden geplanter Umkleidebereich für männliches Personal inzwischen nicht mehr groß genug ist. Wo auch immer der Grund liegt, bekommt der betroffene Raum dadurch eine andere Funktion mit anderen Eigenschaften und anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen aus ...